• Home
  • English
01.08.10

Anthropologische Grundlagen angewandter Ethik mit besonderer Berücksichtigung der Medizinethik

Die aktuelle Forderung einer anthropologischen Begründung der angewandten Ethik bedeutet für die Medizinethik: Ärztliches Handeln muss auf einem Verständnis des Menschen als handelndes Wesen basieren. Zugleich muss diese Anthropologie, die eine ganzheitliche Bestimmung des Menschen anzielt und beim Handeln als dem grundlegenden Charakteristikum des Menschen ansetzt, das abstraktere Verständnis der Medizin als Naturwissenschaft vom Menschen (bzw. vom menschlichen Organismus) mit zu Grunde legen. Das geschieht durch eine Diskussion der Zwecke des Einsatzes medizinischen Könnens und Wissens, in der die medizinische Technik (als Einheit von Wissen und Können) als geeignetes Instrument zur Erreichung der Zwecke diesen untergeordnet ist. Exemplarisch wird das Handlungsfeld der Interaktion zweier im Prinzip freier Individuen am Grenzfall der Behandlung nicht einstimmungsfähiger Patienten getestet. Hierbei wird eine Erweiterung des Handlungsmodells um eine Konzeption des tutorischen Handelns nötig.
Die Dissertation wird von Dipl.-Päd. Ulrike Henckel durchgeführt und von Professor Dr. Annemarie Gethmann-Siefert an der FernUniversität Hagen betreut.

zum Seitenanfang

Weitere Informationen:

  • Seite empfehlen
  • PDF erstellen