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01.08.10

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Konkretisierungsstrategien für Art. 2 der UN-Klimarahmenkonvention

Die internationale Klimapolitik hat mit Artikel 2 der Klimarahmenkonvention eine Zielbestimmung formuliert, die auf eine Vermeidung „gefährlicher“ Entwicklungen zuläuft, welche ein anthropogen beeinflusster Klimawandel für verschiedene Gesellschaften haben könnte. Mit Blick auf die künftigen Verpflichtungsperioden des Kyoto-Protokolls ist angesichts der verbliebenen Unbestimmtheit der oben genannten Zielformulierung eine weitere Konkretisierung des Klimaschutzziels erforderlich. Im Rahmen des Vorhabens sollten akzeptable Verfahren für die Rechtfertigung und Festlegung möglicher Konkretisierungen erarbeitet und vorgeschlagen werden. Kernstück der Arbeiten war eine kritische Analyse einschlägiger ethischer Theorien, normativer Grundsätze und gefährdeter Güter. Entsprechende Risikoüberlegungen waren auf ökonomische „trade-offs“ und Innovationspotentiale hin zu untersuchen und hinsichtlich der politischen Gegebenheiten und Möglichkeiten zu überprüfen. Resultierende Schlussfolgerungen sollten insbesondere einer legitimierbaren praktischen Klimapolitik dienen. Die Studie knüpft inhaltlich an das abgeschlossene Projekt „Klimavorhersage und Klimavorsorge“ an und wurde aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – vertreten durch das Umweltbundesamt – gefördert. Die Ergebnisse wurden 2004 veröffentlicht.

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Mitglieder der Studiengruppe

  • Professor Gernot Klepper, Ph.D., Kiel;

  • Professor Dr. phil. Konrad Ott, Greifswald;

  • Detlef Sprinz, Ph.D., Potsdam;

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Mitarbeit

  • Dipl.-Oec. Achim Schäfer, Greifswald;

  • Dr. rer. nat. Jürgen Scheffran, Potsdam.

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