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09.09.10

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Embryonenforschung in Europa. Biologisch-medizinische, rechtliche und philosophische Aspekte

Neue wissenschaftliche und technische Entwicklungen erlauben der biologischen und medizinischen Forschung heute, Embryonen und embryonale Zellen zu verändern, zu konservieren und für medizinische Zwecke von der Therapie auf der Basis der Stammzellforschung bis zur pränatalen Diagnostik nutzbar zu machen. Diese neuen Möglichkeiten, die sich durch die Etablierung der Technik der in-vitro Fertilisation eröffnet haben, machen eine Debatte über die legitimen Mittel und Ziele gegenwärtiger sowie zukünftiger Forschung mit menschlichen Embryonen unumgänglich.
Da durch grenzüberschreitende Forschungsaktivitäten und unter Berücksichtigung der europäischen Integration nationale Regelungen in zunehmendem Maße problematisch werden, wurde im Rahmen des Projektes vor allem auch die Frage berücksichtigt, ob angesichts unterschiedlicher kultureller Identitäten in einem vereinigten Europa in Bereichen wie der Embryonenforschung überhaupt eine europarechtliche Regulierung angestrebt werden sollte. Neben den relevanten biomedizinischen Aspekten wurden daher vor allem Aspekte der Rechtstradition und der aktuellen öffentlichen Meinungen in den einzelnen europäischen Ländern in den Empfehlungen berücksichtigt.
Aus Sicht der Projektgruppe kann ein grundsätzliches Verbot der Forschung an menschlichen Embryonen nicht gerechtfertigt werden. Allerdings erscheint eine einheitliche europäische Regelung aufgrund unterschiedlicher kulturellen Identitäten unwahrscheinlich.

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Projektgruppe

  • Professor Dr. Davor Solter, M.D., PhD, Freiburg (Vorsitzender);

  • Professor Dr. Deryck Beyleveld, Sheffield;

  • Professor Dr. Axel Haverich, Hannover;

  • Professor Dr. Jacek Hołówka, Warsaw;

  • Professor Dr. Hans Lilie, Halle;

  • Professor Dr. Robin Lovell-Badge, London;

  • Priv.-Doz. Dr. Ulrich Martin, Hannover;

  • Professor Dr. Rafael Pardo Avellaneda, Madrid.

 

Projektkoordination: Dr. phil. Minou Bernadette Friele, M.A.

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