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10.02.12

Arbeitskreis Medizinethik

Mittwoch, 31. Oktober 2007

Der Verein „Förderer der Europäischen Akademie Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V.“ lud am Dienstag, 30.10.2007, zu einer weiteren Veranstaltung des Arbeitskreises Medizinethik in den Räumen der Europäischen Akademie GmbH ein.

Thema dieses Arbeitskreises war „Sollen Krankenkassen Kinderwunschbehandlungen zahlen? Ethische und rechtliche Überlegungen“. Im Gegensatz zu anderen Ländern werden in Deutschland die Kosten für reproduktionsmedizinische Maßnahmen zur Behandlung eines unerfüllten Kinderwunsches nur sehr eingeschränkt von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Aus moralischer Perspektive stellt sich daher unter anderem die Frage, ob diese Situation ungerecht ist und politischer Handlungsbedarf besteht. Dr. phil. Oliver Rauprich, Dipl. Biol., Leiter der BMBF-Nachwuchsgruppe „Gerechtigkeit in der modernen Medizin“ am Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum, vertrat in seinem Vortrag am 30.10. die Auffassung, dass, obwohl der unerfüllte Kinderwunsch (bzw. seine Ursachen) i.d.R. nicht als Krankheit oder Behinderung anzusehen sind, moralische Überlegungen im Rahmen einer Konzeption vom gelungenen Leben dafür sprechen, die Kosten für die Behandlung des unerfüllten Kinderwunsches stärker als bisher durch die Gesellschaft tragen zu lassen.

Contact: Dr. med. Felix Thiele, M.Sc.

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