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Arbeitskreis Medizinethik: Ethische Grundlagen eines dauerhaften Gesundheitssystems
Dienstag, 14. Dezember 2004
Europäische Akademie veranstaltet Arbeitskreis Medizinethik:
Ethische Grundlagen eines dauerhaften Gesundheitssystems
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 14. Dezember 2004. – Im Rahmen des Mediziner-Arbeitskreis des Fördervereins der Europäischen Akademie referierte gestern Abend der Direktor der Europäischen Akademie, Professor Dr. Dr. C. F. Gethmann, über „Ethische Grundlagen eines dauerhaften Gesundheitssystems“. In seinem Vortrag stellte er die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften vor, die vor kurzem ihr Memorandum zur Reform des Gesundheitssystems unter dem Titel Gesundheit nach Maß? vorgelegt hat. Die Arbeitsgruppe, die unter Vorsitz von Professor Gethmann aus Medizinern, Juristen, Ökonomen, Philosophen und Naturwissenschaftlern zusammengesetzt war, analysiert die Herausforderungen des deutschen Gesundheitssystems: Demographischer Wandel, medizinischer Fortschritt, zunehmende Finanzierungsdefizite, Intransparenz der Finanzströme, unkoordinierte Versorgungs-, Finanzierungs- und Vergütungsstrukturen, europäischer Binnenmarkt und europäisches Wettbewerbsrecht.
Eine Forderung der Studie ist die Mindestversicherungspflicht für alle bei weitgehender Wahlfreiheit: Aus ethischen Gründen ist eine jedermann gewährte Grundversorgung zu gewährleisten, die durch eine Bürgerprämie bezahlt wird. Dabei sollen die gegenwärtigen Beiträge der Arbeitgeber an die Arbeitnehmer ausgekehrt und versteuert werden. Diese Grund¬versorgung sollte sich deutlich unterhalb der medizinischen Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Eine vollumfängliche Gesundheitsversorgung ist ethisch nicht geboten und ökonomisch nicht erwünscht. Für die Versicherung der zusätzlichen Risiken wird eine Anbieterpluralität bei Kontrahierungszwang vorgeschlagen, wobei ein Wettbewerb sowohl unter Leistungserbringern als auch unter Kostenträgern ermöglicht werden soll; die Prämie für diese zusätzliche Versicherung soll sich am Markt bilden. Die Dualität von Gesetzlichen und Privaten Krankenkassen ist somit aufzugeben. Zur Vermeidung von Risikoselektion hat jeder Bürger allerdings ein Recht auf Kontrahierungszwang. Die Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Versorgung muss neu geregelt werden. Es ist ein allmählicher Übergang in eine verstärkt kapitalgedeckte Finanzierung innerhalb der kommenden Generationen einzuleiten.
Der Staat soll sich als Akteur aus der gesundheitspolitischen Arena zurückziehen auf eine Rolle des Staates als Gewährleistungsstaat; er hat sicherzustellen, dass jedermann das Existenzminimum an Versorgung zur Verfügung steht. Neben dem Recht des Kranken, versorgt zu werden, sollte das Recht des Bür¬gers, nicht unverhältnismäßig mit Abgaben belastet zu werden, wieder stärker berücksichtigt werden. Der soziale Ausgleich wird durch Übernahme der Prämien für die Kinder und durch Einführung einer Belastungsobergrenze mit staatli¬chen Beihilfen erreicht. Der gegenwärtig zu beobachtende Zustand, dass aus poli¬tischen Gründen vermiedene Allokationsentscheidungen unter dem Deck¬mantel sogenannter „medizi¬nischer“ Kriterien vom Arzt getroffen werden müssen, ist rechtlich bedenklich. Das Parlament sollte daher seine Verpflichtung, grund¬legende Allokationsentscheidungen zu treffen, wahrnehmen und im Übrigen ein trans¬parentes, alle beteiligten Interessen repräsentierendes Vertei¬lungs¬system schaffen.
Der Kern des Arzt-Patient-Verhältnisses, das Vertrauen des Patienten in die Behandlungskompetenz des Arztes, darf auch in Zukunft nicht da¬durch gefährdet werden, dass der Arzt zum Sachwalter der Kostenträger im Gesund¬heitssystem gemacht wird. Das Arzt-Patient-Verhältnis ist der Ort für die Umsetzung gesi¬cher¬ten Wissens über die jeweilige Krankheit in den Kontext individuellen Krankseins. Die Qualität dieser Umsetzung kann durch die Standardisierung ärztlichen Handelns ver¬bessert werden. Das ärztliche Handeln darf jedoch nicht so weitgehend durch Standards reglementiert sein, dass die Individualität der Arzt-Patient-Beziehung aufgehoben wird.
Eine ordnungspolitische Erneuerung des Gesundheitssystems soll mehr Wett¬bewerb in der Krankheitsversorgung, insbesondere zwischen den Lei¬stungserbrin¬gern und den Kostenträgern, ermöglichen. Wettbewerb ist kein Selbstzweck, sondern das entscheidende Mittel, um das gesundheitspolitische Ziel einer medizinisch her¬vorragenden, kosteneffizienten Gesundheitsversor¬gung für die Gesamtbevölkerung sicherzustellen. Es sollte für das Gesundheitssystem eine Form staatlicher Ge¬währleistungs¬aufsicht entwickelt werden. Die Mitbestimmungsrechte der Patienten sind zu stärken.
Das skizzierte Modell sollte der Orientierung für die in nächster Zeit zu vollziehenden Schritte aus dem gegenwärtigen System heraus dienen. Solche ersten Schritte in Richtung der Realisierung des Reformmodells sind die Stärkung der Eigenverantwortung des Patienten durch Selbst¬beteiligungen und differenzierte Versicherungsmöglichkeiten, der Interessenschutz für Patienten durch Stärkung der Patientenrechte, der Ausbau der Präventivmedizin, der Rückzug des Staates aus der stationären Versorgung und die Finanzierung von Investitionen allein durch Nutzer.
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