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Arbeitskreis Medizinethik an der Europäischen Akademie: Die Patientenverfügung aus verfassungsrechtlicher Sicht
Freitag, 15. Oktober 2010
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 14. Oktober 2010. – Im Rahmen des Arbeitskreises Medizinethik, den die Europäische Akademie GmbH regelmäßig für die im Kreis Ahrweiler ansässigen Mediziner und andere Interessierte durchführt, ging es heute um das Thema Patientenverfügung. Der Referent Priv.-Doz. Dr. jur. Dr. rer. pol. Tade Matthias Spranger vom Institut für Wissenschaft und Ethik an der Universität Bonn berichtete über die Patientenverfügung, die durch eine kürzlich vollzogene Änderung des Betreuungsrechts erstmals gesetzlich geregelt wurde. Diese Neuerung, so Spranger, werfe nicht nur zivil- und strafrechtliche, sondern auch umfassende verfassungsrechtliche Fragen auf.
In ihren verschiedenen Dimensionen seien insoweit insbesondere die grundrechtlichen Verbürgungen wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz sowie Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes über die Menschenwürde einschlägig. Darüber hinaus seien bei diesem Thema aber auch die Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG), die Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) zu nennen. Gesetzgebung und Rechtsprechung hätten sich bei Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeit innerhalb des Rahmens zu bewegen, der durch diese Verbürgungen definiert werde. Dabei zeige die nähere Analyse, dass das Verfassungsrecht aufgrund seines freiheitsbetonten Ansatzes Spielräume eröffne, die mittels rechtspolitischer Erwägungen nicht vollends ausgeschöpft wurden und werden, betonte Spranger. Dies würde insbesondere bei der künftig verstärkt anstehenden Konkretisierung der neuen Bestimmungen zur Patientenverfügung immer wichtiger werden, so der Referent.
Im Rahmen des Arbeitskreises Medizinethik bietet die Europäische Akademie regelmäßig Vorträge und Diskussionen mit externen Referenten und Mitarbeitern der Europäischen Akademie an und fördert somit den Gedankenaustausch zwischen praktizierenden Ärzten und Experten aus Wissenschaft und Gesundheitspolitik. Die Ziele des Arbeitskreises sind Diskussion von medizinisch-ethischen Problemen, Vermittlung von aktuellem Wissen zu Themen der medizinischen Ethik sowie Überprüfung medizinisch-ethischer Konzepte an der jeweiligen Praxis.
Eine Übersicht über die Vorträge des Arbeitskreises Medizinethik finden Sie hier.
- Dokumente
PM_AK_ME_Spranger_14102010.pdf (206 KB)


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