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10.02.12

Die Technisierung der Medizin. Ethische Implikationen für die Praxis der Therapiebegrenzung

Am Mittwoch, 21. April 2010, sprach Dr. med. Dorothee Dörr, M.A., Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Universität zu Köln, beim Arbeitskreis Medizinethik in der Europäischen Akademie Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH über Fragen nach den Grenzen der Anwendung von medizinischem Können und medizinischer Technik.

Dabei müssten Überlegungen zu den Zielsetzungen dieser Maßnahmen einbezogen und Interventionen in Bezug auf ihre Nutzen- oder Schadensschätzungen hinterfragt werden; eine Therapie solle immer auf ihre Auswirkung hinsichtlich Lebenserwartung und/oder Lebensqualität des Patienten untersucht werden. Die Evaluation der Lebensqualität genüge allerdings erst dann ethischen Anforderungen, wenn als Bewertungsgrundlage die Wertvorstellungen des Betroffenen herangezogen würden. In der Praxis werde die Therapiebegrenzung durch eine Änderung des Therapieziels von der kurativen zur palliativen Patientenversorgung bestimmt. Dies schließe Überlegungen über die Art der Einstellungsmaßnahmen mit ein; im Vordergrund stünde dabei die Leidenslinderung – in Übereinstimmung mit dem (mutmaßlichen) Patientenwillen. Ein grundsätzliches Problem in der Entscheidungssituation stelle die Tatsache dar, dass ein aktives Eingreifen in eine Situation vom Handelnden anders wahrgenommen und somit anders bewertet werde als das passive Zulassen oder Abwarten. Gerade hier sei ein reflektierter Umgang mit der Begrenzung apparativer Unterstützung menschlicher Funktionen gefragt. Die Einteilung nach Sterbehilfekategorien, an denen man sich nach wie vor in der Medizin wie auch im Strafrecht orientiere, führe hier mitunter zu folgeträchtigen Missverständnissen, da sie an der klinischen Wirklichkeit vorbei ginge. Neben der Zielgröße der Lebensqualität solle die Diskussion über Parameter der Sterbensqualität, insbesondere in der Intensivmedizin, einen angemessenen Platz finden.

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