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Geistiges Eigentum und Copyright im multimedialen Zeitalter – Urhebervertragsrecht‚ On-Line
25.2.1999
Durch die digitalen I&K-Techniken wird es „Piraten“ immer leichter gemacht, unter Copyright stehende Dokumente (Wort, Bild und Ton) zu vervielfältigen und zu vertreiben. Daneben schaffen die „Multimediawerke“ mit ihren vielfältigen On- und Off-Line Nutzungsmöglichkeiten zusammen mit den digitalen I&K-Techniken neue Organisationsformen in der Wertschöpfungskette. Damit sind sie nicht nur für Piraten, sondern auch für die kommerziellen Verwerter begehrte neue Objekte. Begleitet wird der laufende Umstrukturierungsprozess von Fragen wie: Erfordern Multimediawerke eine neue Werkart? Ist die digitale Verwertung schöpferischer Werke eine neue Nutzungsart? Letztendlich ist für den kreativ Schaffenden das Urhebervertragsrecht von besonderer Bedeutung, da es die Vergütung der digitalen Nutzung eines geschützten Werkes regelt. Die Sicherung des geistigen Eigentums im Online-Bereich ist neben den technischen Möglichkeiten eine kulturelle Aufgabe.
Die Diskussionen zeigten deutlich die offene Situation in Hinblick auf technische, rechtliche und ökonomische Lösungsansätze. Es herrschte Einvernehmen darüber, dass die verschiedenen Medien zusammenwachsen werden, z.B. zum Web-Radio. Damit wurde eine Erörterung der Perspektiven der Nebenrechteverwertung (Prinzip „Buy Out“) als zwingend erachtet. Daraus ergaben sich Forderungen für eine faire Online-Vertragsgestaltung. Zudem sollte eine Erweiterung des UhrG in diese Richtung erwogen werden. Explizit müssten Hinweise auf eine angemessene Vergütung, die Verringerung der Rechteabtretung im Kleingedruckten und neue Trägertechniken mit in das Gesetz einbezogen werden. Weiterhin sollte es Nebenrechte wie Merchandising mitberücksichtigen.
Das Fachgespräch wurde in Kooperation mit der IG Medien veranstaltet.
Teilnehmer: Dr. Sabine Astheimer (Südwestrundfunk, Mainz), Professor Dr. Gerhard Banse (ITAS, Karlsruhe), Berthold Balzer (IG Medien, Frankfurt/Main), Gabriele Beger (Berliner Stadtbibliothek, Zentral- u. Landesbibliothek, Berlin), Dr. Roland Bernecker (Deutsche UNESCO – Kommission, Bonn), Dr. Ute Decker (Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Münster), Professor Dr. Adolf Dietz (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, München), Christoph Domernicht (IG Medien, Frankfurt/Main), Dr. Heidemarie Geidel (Mitteldeutscher Rundfunk, Leipzig), Benno Hemmers-Pöppelmann (Deutscher Journalisten Verband e.V. Bonn), Rudolf Krause (Köln), Wolfgang Kreider (IG Medien, Hamburg), Erna Kronthaler (IG Medien, Stuttgart), Dr. Christian J. Langenbach (Europäische Akademie), Rüdiger Lühr (Journalist-Pressebüro, Hamburg), Dr. Verena Metze-Mangold (Hessischer Rundfunk, Frankfurt), Gerhard Pfennig (Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, Bonn), Herr Rübenach (Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V., Bonn), Willi Schickedanz (Patentanwalt, Offenbach), Wolfgang Schimmel (IG Medien, Stuttgart), Dr. Otto Ulrich (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn), Nicole Weber (IG Medien Hauptvorstand, Stuttgart)


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