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Sterbehilfe. Rechtswissenschaftliche, philosophische und Praxis-Aspekte
10.–12.1.2002
Moderne medizinisch-technische Entwicklungen rücken Sterben und Tod zunehmend in den Bereich menschlicher Einflussmöglichkeiten. In Fällen, in denen eine Verlängerung des Lebens von den Betroffenen nur noch als eine Verlängerung ihres Leidens ohne Aussicht auf Besserung wahrgenommen wird, wird die Forderung nach einer stärkeren Respektierung der Selbstbestimmung des Patienten hinsichtlich des Todeszeitpunktes erhoben. Kontroversen entzünden sich zum einen an der Frage, ob Sterbehilfe überhaupt zugelassen werden sollte. Diese Frage wird vielfach in engem Zusammenhang mit den Möglichkeiten der palliativen Schmerztherapie gesehen. Ferner bestehen Befürchtungen hinsichtlich der eventuell nur schwer zu begrenzenden Folgen der praktischen Umsetzung von Richtlinien zur Sterbehilfe. Schließlich stellt sich die Frage, ob aus moralischer und (rechts-)praktischer Sicht ein Unterschied zwischen der aktiven und passiven Sterbehilfe gemacht werden sollte. Diese Unterscheidung ist von besonderer Relevanz hinsichtlich der Rolle des Arztes.
Ziel des Fachgespräches Sterbehilfe, das gemeinsam von der Europäischen Akademie und dem Institut für Philosophie der FernUniversität Hagen durchgeführt wurde, war, einen Beitrag zu einer rationalen Beurteilung von aktiver und passiver Sterbehilfe sowie ihrer möglichen Implementierung in der Praxis zu leisten.
Teilnehmer: Drs (NL) Jeantine Lunshof (Bad Neuenahr-Ahrweiler), Professor Dr. Hans-Ludwig Schreiber (Göttingen), Klaus Kutzer (Karlsbad-Spielberg), Professor Dr. Reinhard Merkel (Hamburg), Professor Dr. Dietrich Kettler (Göttingen), Professor Dr. Dieter Birnbacher (Düsseldorf)


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