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03.09.10

Gerechter Krieg? Ethische und juristische Überlegungen zum Begriff der „humanitären Intervention“

13.10.2003 Professor Dr. jur. Reinhard Merkel (Universität Hamburg)

Seit Ende des Zweiten Weltkriegs haben Beobachter ca. 200 Kriege auf der Welt ausgemacht. Die Hoffnung, dass Kriege aufgrund der Erfahrung zweiter Weltkriege der Vergangenheit angehören könnten, hat sich somit nicht erfüllt. Statt dessen wird versucht, den traditionellen Topos des „gerechten Krieges“ wiederzubeleben. Während früher vor allem die Selbstverteidigung gegen äußere Aggressionen als legitimer Kriegsgrund galt, ist seit dem Kosovo-Krieg die sogenannte „humanitäre Intervention“, das militärische Eingreifen zugunsten Dritter, als Rechtfertigung des Krieges hinzugefügt worden.
Professor Reinhard Merkel diskutierte in seinem Vortrag am Beispiel des Kosovo-Krieges die Rechtfertigung für den Einsatz kriegerischer Gewalt gegen andere Staaten zur Durchsetzung fundamentaler Menschenrechte.
Merkel unterschied dabei grundsätzlich zwei Fragen: Zum einen die Frage nach der Legitimität, also des „Ob“ der Berechtigung zur Kriegsführung, und zum andern die Frage nach dem „Wie“ einer solchen Intervention. In klassischer Diktion: die Frage des „Rechts zum Krieg“ und die des „Rechts im Krieg“. Es zeigte sich, daß Humanitäre Interventionen im wohlverstandenen Sinn des Begriffs Ausübung eines völkerrechtlichen Notrechts darstellen. Sie können daher, wenngleich nach sehr restriktiven Kriterien, auch ohne Autorisierung durch den UN-Sicherheitsrat zulässig sein. Der konkrete Modus der Kosovo-Intervention war jedoch vor dem Hintergrund ihres allenfalls legitimierenden Zieles aus prinzipiellen Gründen ethisch verwerflich, weil die Initiatoren die Lasten des Krieges nicht sich selbst sondern anderen (Unschuldigen bzw. Unbeteiligten) aufbürdeten.
Prof. Dr. jur. Reinhard Merkel studierte Rechtswissenschaft, Philosophie und Literaturwissenschaft in Bochum, Heidelberg und München. Von 1988 bis 1990 war er Redakteur der Wochenzeitung „Die Zeit“ (Feuilleton) und erhielt 1991 den Jean-Amery-Preis für Essayistik. Zur Zeit ist er ordentlicher Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg.
Die Forschungsgebiete von Professor Merkel sind Dogmatik des Strafrechts, Rechtsphilosophische Grundlagenforschung, Rechtsethik, Recht und Ethik in der Medizin, Politische Philosophie und Völkerstrafrecht. 

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